Sehr geehrte Damen und Herren,
der E-Aue e. V. nimmt im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3
Abs. 2 Baugesetzbuch zum Entwurf des Bebauungsplans 3-89 Stellung.
Die Elisabeth-Aue ist kein beliebig verfügbarer Entwicklungsraum, sondern
Teil einer gewachsenen, halboffenen Kulturlandschaft im Norden Berlins. Sie
steht in funktionalem und räumlichem Zusammenhang mit den
Landschaftsräumen rund um Blankenfelde und Lübars und erfüllt
unverzichtbare Funktionen für Landwirtschaft, Stadtklima und Landschaftsbild.
Vor diesem Hintergrund lehnt der E-Aue e. V. die vorliegende Planung ab und
spricht sich grundsätzlich gegen eine bauliche Entwicklung der Elisabeth-Aue
aus.
1. Erhalt landwirtschaftlicher Nutzfläche und Kulturlandschaft
Die Elisabeth-Aue ist eine aktiv bewirtschaftete landwirtschaftliche Fläche und
Bestandteil einer historisch gewachsenen Kulturlandschaft. Ihre Bebauung
würde diese Struktur irreversibel zerstören.
Es geht ausdrücklich nicht um die Umwandlung in einen beliebigen
„Freiraum“, sondern um den Erhalt einer landwirtschaftlich geprägten,
halboffenen Landschaft mit funktionalem Bezug zum umgebenden
Landschaftsraum.
Die geplante Inanspruchnahme widerspricht den Zielen eines sparsamen
Umgangs mit Grund und Boden (§ 1a BauGB) sowie dem Grundsatz
„Innenentwicklung vor Außenentwicklung“.
2. Stadtklima und kumulative Gesamtentwicklung
Die Elisabeth-Aue fungiert als großräumige Kaltluftentstehungsfläche und ist
Teil eines übergeordneten klimatischen Ausgleichssystems für den Berliner
Norden.
Eine Bebauung mit rund 870, geschweige denn perspektivisch bis zu 5000
Wohneinheiten im Gesamtgebiet, würde diese Funktion erheblich
beeinträchtigen. Die Auswirkungen wären nicht lokal begrenzt, sondern würden
die angrenzenden Ortsteile dauerhaft belasten.
Besonders kritisch ist, dass die kumulativen Auswirkungen einer
abschnittsweisen Gesamtentwicklung im vorliegenden Verfahren nicht
ausreichend berücksichtigt werden. Dies stellt ein erhebliches
Abwägungsdefizit dar.
3. Verkehrliche Erschließung und periphere Lage
Die Elisabeth-Aue befindet sich in einem Bereich mit unzureichender
Anbindung an den schienengebundenen öffentlichen Nahverkehr.
Die bestehenden Verkehrsachsen – insbesondere Blankenfelder Straße und
Rosenthaler Weg – sind bereits heute stark belastet. Eine zusätzliche Bebauung
würde zwangsläufig zu einer erheblichen Zunahme des motorisierten
Individualverkehrs führen.
Die Annahme einer ausreichenden verkehrlichen Bewältigung erscheint vor
diesem Hintergrund nicht tragfähig.
4. Schulstandort unabhängig von Wohnbebauung
Der Bedarf an zusätzlichen Schulplätzen im Berliner Norden ist unbestritten
und wird ausdrücklich unterstützt.
Gleichzeitig lehnt der E-Aue e. V. die Verknüpfung des Schulstandortes mit
einer großflächigen Wohnbebauung ab. Öffentliche Infrastruktur darf nicht als
Begründung für eine städtebauliche Entwicklung herangezogen werden, die aus
anderen Gründen abzulehnen ist.
Es ist zu prüfen, ob ein Schulstandort unabhängig realisiert werden kann oder
alternative, besser integrierte Standorte zur Verfügung stehen.
5. Grundsatzentscheidung mit Vorwirkung
Mit dem Bebauungsplan 3-89 (Teilprojekt 1) wird faktisch eine
Grundsatzentscheidung über die zukünftige Entwicklung der gesamten
Elisabeth-Aue getroffen.
Der erste Bauabschnitt entfaltet eine erhebliche Vorwirkung und erhöht den
Entwicklungsdruck auf die verbleibenden Flächen. Damit wird eine
schrittweise Gesamtbebauung strukturell vorbereitet.
Diese Vorwirkung ist im Rahmen der Abwägung zwingend zu berücksichtigen.
Forderung
Vor diesem Hintergrund fordert der E-Aue e. V.:
• den Verzicht auf jegliche bauliche Entwicklung der Elisabeth-Aue,
• die dauerhafte Sicherung als landwirtschaftliche Nutzfläche,
• die Integration in den umgebenden Landschaftsraum als
zusammenhängende Kulturlandschaft,
• sowie die konsequente Prüfung innerstädtischer Alternativflächen für den
Wohnungsbau.
Die genannten Belange sind im weiteren Verfahren umfassend zu
berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
E-Aue e. V.
Kontakt
info@elisabeth-aue.de
Info@bi-elisabeth-aue.de

